Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Geltungsbereich, Informationen, Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten zwischen uns und
unseren Kunden ausschließlich. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, finden
abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden keine Anwendung.
1.2 Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind
Unternehmer und Verbraucher, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ein Verkauf
an Verbraucher, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, findet nicht statt.
a.) Unternehmer im Sinne dieser AGB ist entsprechend § 14 BGB jede natürliche
oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft (z.B.
Aktiengesellschaft, GmbH), die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung
ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine
rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der
Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
b.) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist entsprechend § 13 BGB jede natürliche
Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, das weder ihrer
gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden
kann.

2. Vertragsschluss, Kostenvoranschlag, Zahlung

2.1 Angebote des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher Erklärung durch uns als
angenommen.
2.2 Sofern der Kunde ein verbindliches Angebot von uns wünscht, so ist ein
schriftlicher Kostenvoranschlag notwendig. Wir sind für 14 Tage an das unterbreitete
Angebot in Form eines Kostenvoranschlages gebunden. Zum Vertragsschluss ist es
ausreichend, wenn der Kunde das in Form des Kostenvoranschlages unterbreitete
Angebot annimmt. Sofern der in dem Kostenvoranschlag dargelegte Auftrag durch
den Kunden nicht erteilt wird, steht es uns frei, eine Gebühr für den
Kostenvoranschlag zu erheben. Diese Gebühr wird jedoch vorher mit dem Kunden
abgestimmt.
2.3 Unsere Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne jeden Abzug fällig.
Zahlungsverzug tritt spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung
ein. Dies gilt für Verbraucher nur dann, wenn sie in unserer Rechnung bzw.
Zahlungsaufstellung darauf ausdrücklich hingewiesen worden sind. Die rechtzeitige
Zahlung ist nur dann gegeben, wenn der Rechnungsbetrag innerhalb dieser Frist auf
einem unserer Geschäftskonten zu dessen endgültiger freier Verfügung eingegangen
ist.
2.4 Ab Verzug wird die offene Forderung bei Verbrauchern in Höhe von 5
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verzinst. Sofern es sich bei den
Kunden um einen Unternehmer handelt, wird die offene Forderung mit 9

Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verzinst. Wird ein höherer
Zinssatz durch Inanspruchnahme von Bankkrediten etc. nachgewiesen, sind wir
jedoch berechtigt, den höheren Zinssatz geltend zu machen.
2.5 Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
nur insoweit befugt, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis
beruht.
2.6 Wir behalten uns vor, technische Verbesserungen und durch Weiterentwicklung
bedingte Konstruktionsänderungen vorzunehmen. Sofern solche technischen
Verbesserungen und durch Weiterentwicklungen bedingte Konstruktionsänderungen
während der Annahmefrist eines von uns unterbreiteten Angebots erfolgen, so gilt
der Vertrag durch uns auch als erfüllt, sofern wir das Produkt in der technisch
verbesserten und weiterentwickelten Form liefern. Wir sind nicht verpflichtet,
Konstruktionsänderungen und technische Verbesserungen an bereits ausgelieferten
Produkten vorzunehmen, sofern die bereits ausgelieferten Produkte nicht mangelhaft
sind.

3. Lieferung, Lieferfristen, Gefahrübergang

3.1 Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab unseren Lagerstätten. Falls nichts anderes
vereinbart wurde, sind Lieferungen kostenpflichtig. Die vereinbarten Termine und
Fristen der Lieferung sind bindend. Eine Lieferung erfolgt grundsätzlich nur innerhalb
Deutschlands, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht. Die angegebene
Lieferdauer ist für uns bindend.
3.2 Die von uns angegebenen Preise verstehen sich bei Lieferung (innerhalb
Deutschlands) inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, zurzeit 19 %, ab Lager
in Euro ohne Montage, falls dies nicht separat vereinbart wurde.
3.3 Die Lieferung erfolgt zu den jeweils im Angebot ausgewiesenen Versandkosten.
Die Versandkosten werden ebenfalls inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer,
zurzeit 19 %, ausgewiesen.
3.4 Der jeweilige Kunde ist verpflichtet, unverzüglich schriftlich mitzuteilen, wenn
Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die
vereinbarten Termine und Fristen nicht eingehalten werden können.
3.5 Wird die Ware durch den Kunden zum vereinbarten Zeitpunkt nicht
abgenommen, sind wir berechtigt, eine angemessene Annahmefrist zu setzen. Nach
Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den
entstandenen Schaden geltend zu machen.
3.6 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung der Ware geht
spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über.
3.7 Beim Versendungskauf geht – sofern es sich bei dem Kunden um einen
Unternehmer handelt – die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung bereits mit Auslieferung der Ware an die zur Ausführung der
Versendung bestimmten Person (z. B. Spediteur) über.
3.8 Gefahrübergang anderer Leistungen (z. B. Teillieferungen, Einzelkomponenten,
Ersatzteilen oder sonstigen Zubehörs), hier geht die Gefahr des zufälligen
Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes mit der
Übergabe, bei Versendung mit der Auslieferung an den Spediteur, Frachtführer oder
sonstige zur Ausführung der Versendung bestimmte Dritte über. Der Übergang steht
es gleich, wenn sich der Kunde in Annahmeverzug befindet.
3.9 Versicherungen gegen Transportschäden erfolgen nur auf Anordnung und Kosten
des Kunden / Bestellers.
3.10 Wird nach Versendung des Liefergegenstandes oder von Teillieferungen, jedoch
vor Gefahrübergang, die Leistung des Verkäufers durch höhere Gewalt, Sabotage,
Krieg oder ähnliche vom Verkäufer nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder
zerstört, so haben wir Anspruch auf Bezahlung des Wertes der beschädigten oder
zerstörten Leistung.
3.11 Nimmt der Kunde oder sein Vertreter Material z.B. von einer Spedition oder
ähnlichem entgegen, so ist er verpflichtet, die Ware vor Annahme auf einwandfreiem
Zustand zu überprüfen und gegebenenfalls die Mängel schriftlich beim Spediteur
anzuzeigen.
3.12 Angelieferte Gegenstände sind (auch bei unwesentlichen Mängeln),
unbeschadet der nachfolgend geregelten Gewährleistungsrechte vom Kunden
entgegenzunehmen.

4. Höhere Gewalt

4.1 Ist die Einhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg,
Aufruhe oder auf ähnliche, nicht von uns zu vertretende Ereignisse, z. B. Streik oder
Aussperrung zurückzuführen, so verlängern sich die Fristen um die Zeiten, während
derer das vorbezeichnete Ereignis oder seine Wirkung andauert.
4.2 Wir haften bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben
Fahrlässigkeit unsererseits oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei
einer leicht fahrlässig verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen des Verzuges
wird unsere Haftung für den Schadensersatz neben der Leistung auf insgesamt 5 %
und für den Schadensersatz statt der Leistung (einschließlich des Ersatzes
vergeblicher Aufwendungen) auf insgesamt 5 % des Wertes der Lieferung begrenzt.
Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer uns gesetzten
Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht bei schuldhafter
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die
schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den
vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht sogleich ein
weiterer Fall nach Satz 1 dieses Absatzes gegeben ist.

4.3 Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag nach § 326 Abs. 5 BGB bleibt
davon unberührt.
4.4 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den
vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

5. Mängelansprüche und Gewährleistung

5.1 Bei Verträgen mit Verbrauchern finden die gesetzlichen
Gewährleistungsregelungen Anwendung.
5.2 Ist der Kunde Unternehmer, haften wir für Sachmängel in Fällen des Vorsatzes
oder der groben Fahrlässigkeit unsererseits oder eines Vertreters / Erfüllungsgehilfe
sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Haftung ist in Fällen
grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 oder Satz 3 dieses Absatzes
2 aufgeführter Ausnahmefall vorliegt. Unbeschadet dessen haften wir nach dem
Produkthaftungsgesetz wegen einer schuldhaften Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten oder soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine
Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben. Der
Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch
auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich
ein anderer der in Satz 1 oder Satz 3 dieses Absatzes 2 aufgeführten Ausnahmefälle
vorliegt.
5.3 Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, beträgt die
Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferungen – gleich
aus welchem Rechtsgrund – 1 Jahr. Dies jedoch nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1
Nr. 1 BGB (Rechte Dritter auf Herausgabe und sonstige im Grundbuch eingetragene
Rechte), § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen, die bestimmungsgemäß für
ein Bauwerk verwendet werden und dessen Mangelhaftigkeit verursachen), und §
634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke oder Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von
Planung oder Überwachungsleistungen hierfür besteht). Die vorstehend in Satz 2
aufgenommenen Fälle unterliegen einer Verjährungsfrist von 3 Jahren. Bei
Unternehmergeschäften finden handelsrechtliche Vorschriften Anwendung.
5.4 Die Verjährungsfristen nach Absatz 3 gelten jedoch mit folgender Maßgabe:
a) Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei
arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit wir eine Garantie für die
Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben.
b) Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht bei einer
grob fahrlässigen Pflichtverletzung, im Falle – nicht in der Lieferung einer
mangelhaften Sache bestehender – schuldhafter Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, in den Fällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem

Produkthaftungsgesetz. Die Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche gelten
auch für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Nur
wenn es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt, finden zusätzlich die
nachfolgenden Absätze 2 – 4 Anwendung. Absatz 5 gilt zwischen uns und jeglichem
Kunden, sei es ein Unternehmer oder ein Verbraucher.
6.2 Solange das Eigentum noch nicht auf den unternehmerischen Kunden
übergegangen ist, hat dieser die gelieferten Sachen pfleglich zu behandeln. Wir sind
unverzüglich zu benachrichtigen, falls die gelieferten Gegenstände gepfändet oder
sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt sind.
6.3 Der unternehmerische Kunde ist zur Weiterveräußerung der
Vorbehaltsgegenstände im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Die
Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsgegenstände tritt der Kunde
bereits jetzt an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Diese Abtretung gilt
unabhängig davon, ob die Gegenstände ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft
worden sind. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der
Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von uns, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt
davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der
Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in
Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
6.4 Sofern das Eigentum von uns an den Vorbehaltsgegenständen infolge
Vermischung oder Verbindung mit anderen Sachen (§§ 947, 948 BGB) erlischt, so
gehen die Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte des Kunden an den vermischten
Bestand oder der einheitlichen Sache im Verhältnis des Faktura-Endbetrags der
Vorbehaltsgegenstände zu der Summe der Faktura-Endbeträge der anderen
vermischten oder verbundenen Sachen auf uns über. In diesem Fall setzt sich das
Anwartschaftsrecht des Kunden an den Gegenständen an der umgebildeten Sache
fort. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als
Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilig
Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für
uns verwahrt.
6.5 Zeichnungen, Abbildungen, Kalkulationen, technische Unterlagen und sonstige
Beschreibungen die durch uns erstellt worden sind, bleiben unser Eigentum. Sie
dürfen Dritten nur in Verbindung mit unserer Zustimmung zur Kenntnis gegeben
werden. Wir behalten uns darüber hinaus alle eigentumsrechtlichen und
urheberrechtlichen Verwendungsrechte an allen Zeichnungen und
Unternehmensunterlagen vor.

7. Datenschutz

7.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir zum Zwecke der Rechnungslegung
sowie bei Barauszahlungen personenbezogene Daten ggf. durch Vorlage von
Ausweisdokumenten erfassen und entsprechend den Bestimmungen des
Bundesdatenschutzgesetzes speichern.
7.2 Wir verwenden die Bestandsdaten der Kunden ausschließlich zur Abwicklung des
jeweiligen Vertrages. Alle Daten werden unter Beachtung der einschlägigen
Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) von uns gespeichert und
verarbeitet. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt
ausschließlich an die im Rahmen der Vertragsabwicklung beteiligten
Dienstleistungspartner, wie z.B. an den mit der Lieferung beauftragten Logistik-
Partner und das mit Zahlungsangelegenheiten beauftragte Kreditinstitut.
7.3 Mit dem Vertragsschluss erklärt sich der Kunde mit der Erhebung, Verarbeitung
und Nutzung seiner personenbezogenen Daten entsprechend den vorgenannten
Hinweisen einverstanden.
7.4 Nach dem Bundesdatenschutzgesetz hat der Kunde ein Recht auf unentgeltliche
Auskunft über seine gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung,
Sperrung oder Löschung dieser Daten. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder
Nutzung seiner personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung
oder Löschung von Daten sowie Widerruf erteilter Einwilligungen wenden Sie sich
bitte an die oben genannte Adresse und Personen. Sofern die, bei uns zu dem
Kunden gespeicherten personenbezogenen Daten unrichtig sind, werden die Daten
auf einen entsprechenden Hinweis des Kunden selbstverständlich berichtigt. Die
Kunden haben ferner das Recht, ihre Einwilligung in die Speicherung in die
personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Im
Falle einer entsprechenden Mitteilung werden die zu dem Kunden gespeicherten
personenbezogenen Daten gelöscht, es sei denn, die betreffenden Daten werden zur
Erfüllung der Pflichten des geschlossenen Vertragsverhältnisses noch benötigt oder
gesetzliche Regelungen stehen einer Löschung entgegen.

8. Geheimhaltung

8.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und
technischen Informationen bzw. Kenntnisse, die durch die Geschäftsbeziehung
zwischen uns und dem Kunden bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu wahren.
8.2 Der Kunde darf nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung mit der
gemeinsamen Geschäftsbeziehung werben.

9. Montage

9.1 Montagen werden von uns nur durchgeführt, wenn sie schriftlich mit dem Kunden
vereinbart wurden.
9.2 In diesen Fällen erfolgt die Berechnung aufgrund der vorher festgelegten
Pauschalbeträge, ansonsten auf Grund der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung
gültigen Stunden-, Kilometer- und Auslösungssätzen von uns, wobei auch die

Stunden für An- und Abreise sowie die Kilometer für Hin- und Rückfahrt von uns in
Rechnung gestellt werden.
9.3 Ist für die Montage ein Pauschalbetrag vereinbart und verzögert sich die
Aufstellung oder Inbetriebnahme ohne Verschulden des Verkäufers, so gehen alle
damit verbundenen Kosten für Wartezeiten, Reisen u. sonstige Aufwendungen des
Montagepersonals zu Lasten des Kunden. Falls nach Abschluss der
Montagearbeiten aus bauseitig zu vertretenden Gründen die Inbetriebnahme und
Übernahme der Anlage oder Anlagenteile nicht sofort erfolgen kann, muss der
nachträgliche, zusätzliche Monteureinsatz vom Kunden bezahlt werden.
9.4 Der Kunde bescheinigt die Arbeitszeit / die Arbeitsleistung unserer Mitarbeiter auf
dem ihm vorgelegtem Formblatt nach beendeter Arbeit, bei längeren Montagen
wöchentlich. Dabei sind Unstimmigkeiten zu vermerken. Weg- und Wartestunden
gelten als Arbeitsstunden. Das Fehlen einer Unterschrift schließt die Berechnung der
Leistungen nach den Angaben des Montagepersonals nicht aus.
9.5 Die für die Montagearbeiten notwendigen Hilfskräfte und Hilfsmittel wie Hebe-,
Rüst- und Transportvorrichtungen, Strom sind dem Montagepersonal des Verkäufers
ohne Berechnung zur Verfügung zu stellen. Hilfskräfte sind nach den Weisungen der
Monteure des Verkäufers einzusetzen. Bei besonderen Verhältnissen trägt – falls
nicht schriftlich anders vereinbart – der Kunde die Kosten für den Einsatz von
Kranwagen.
9.6 Für das Aufbewahren der Anlagenteile, des Materials / der Werkzeuge sind
genügend große, trockene, beheiz- und verschließbare Räume zur Verfügung zu
stellen. Die Gefahrenverantwortung für auf der Baustelle abhanden gekommene
Teile trägt der Kunde.
9.7 Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Verlassen der Monteure über den jeweiligen
Stand der baulichen Gegebenheiten zu informieren. Schäden irgendwelcher Art, für
die der Verkäufer verantwortlich gemacht werden soll, sind uns vor dem Verlassen
vom Kunden anzuzeigen. Im Nachhinein geltend gemachte Schäden sind von uns
nicht zu vertreten.
9.8 Von uns benannte Gewichts-, Maß-, Leistungs-, Ertrags- und Verbrauchswerte
sowie andere Angaben zum Liefergegenstand sind nur ungefähre Anhaltswerte,
unabhängig von der Art oder dem Ort ihrer Wiedergabe. Nur solche Eigenschaften
des Liefergegenstandes, die in einer schriftlichen Garantieerklärung von uns
ausdrücklich zugesichert worden sind, gelten als garantiert um Sinne von § 443 BGB.
9.9 Änderungen der Konstruktion oder Form des Liefergegenstandes und der
Konzeptionierung der Abläufe im Liefergegenstand bleiben uns vorbehalten, wenn
der Liefergegenstand dadurch nicht erheblich verändert wird und die Änderungen für
den Kunden zumutbar sind.
9.10 Andere Leistungen, wie z.B. die Montage, Aufstellung und Inbetriebnahme des
Liefergegenstandes gehören nur dann zu unserem Auftragsumfang, wenn sie

besonders vereinbart sind. Wenn solche Leistungen von uns übernommen werden,
verpflichtet sich der Kunde zu umfassender Mitwirkung bei der Erbringung dieser
Leistungen. Im Falle unserer Beauftragung mit der Installation von Gerätschaften
schafft der Käufer auf seine Kosten rechtzeitig alle Voraussetzungen, um eine zügige
Montage durch uns zu ermöglichen.
9.11 Auf unsere Anforderung hin gehören hierzu insbesondere die Bereitstellung von
fachlich geeigneten deutschsprachigen Fach- und Hilfskräften, Geräten, Energie,
sowie weiterer Arbeits-, und Betriebsmittel. Insbesondere hat er für eine
angemessene Zufahrt zum Montageort und genügend Platz zur Erbringung der
Leistungen zu sorgen, die notwendigen baulichen Voraussetzungen zu schaffen und
etwa erforderliche Genehmigungen oder Gutachten auf eigene Kosten einzuholen.
9.12 Für jedwede, aufgrund einer nicht hergerichteten Installationsstelle oder sich
ergebenden Verzögerung und notwendigen Maßnahmen trägt der Kunde die Kosten.
Dies gilt insbesondere auch dann, wenn aufgrund der mangelhaften Herrichtung der
Baustelle Geräte nicht eingebaut werden können, gelagert bzw. zurück geliefert
werden müssen.

10. Softwarenutzung / Haftung

10.1 Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden ein nicht
ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer
Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten
Liefergegenstand überlassen.
10.2 Der Kunde darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69a ff.
Urheberrechtsgesetz) vervielfältigen, überarbeiten und übersetzen. Der Kunde
verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu
entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von uns zu verändern.
10.3 Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich
der Kopien bleiben bei uns bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von
Unterlizenzen ist nicht zulässig.
10.4 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche
des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen, es sei denn, ein
Schaden ist durch Vorsatz verursacht worden. Wir haften deshalb nicht für Schäden,
die nicht an der Ware selbst entstanden sind, wie z.B. entgangenen Gewinn,
ausgebliebene Einsparungen oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Soweit
die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die
persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von uns.
10.5 Wir machen darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht
möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen und
Kombinationen auszuschließen. Gegenstand der Lieferung ist daher nur eine
Software, die im Sinne der Produktbeschreibung und anhand der
Bedienungsanleitung grundsätzlich brauchbar ist. Im Übrigen wird für die

Fehlerfreiheit der Software und ihrer Datenstrukturen keine Gewähr übernommen.
Sollte die Software oder die mit ihr ausgestattete Hardware dennoch fehlerhaft sein,
kann der Kunde während der Gewährleistungsfrist von einem Jahr ab Auslieferung,
Ersatzlieferung / Nacherfüllung verlangen. Dazu muss er ihm ausgelieferte Hardware
und den evtl. dazu gehörigen Datenträger nebst Sicherungskopien an uns
zurückgeben. Der Kunde hat durch geeignete Maßnahmen selbst dafür zu sorgen,
dass Schäden nicht auftreten oder in Grenzen gehalten werden. Für Art und Umfang
der Datensicherungen ist der Kunde dabei selbst verantwortlich und stellt uns für
eintretende Datenverluste von der Haftung frei.
11. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Salvatorische Klausel
11.1 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, ist als Gerichtsstand Lörrach vereinbart.
11.2 Hinsichtlich aller Rechte und Pflichten aus dem mit uns abgeschlossenen
Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Das UN-Kaufrecht (CISG) wird
ausdrücklich ausgeschlossen.
11.3 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam
sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung
gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Juli 2023